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Hinweise zur Beachtung für das Betreten des 344m-Mastes und
die Benutzung der Aufzuganlage
Berlin, den 26.07.79
Fernmeldeamt I Berlin
- Haben Sie einen dienstlichen Auftrag für Arbeiten im Antennenträger und für Arbeiten in der Betriebskanzel bzw. ist Ihr Besuch von AbtL 5D oder der Amtsleitung (Ruf-Nr. 218-610) genehmigt ?
- Sind Sie nach den Bestätigungen Ihres Arbeitgebers "turmtauglich", d.h., besitzen Sie ein entspr. Gesundheitszeugnis ?
- Haben Sie die Fahrt mit dem Aufzug dem auf dem Gelände befindlichen Aufzugswärter angemeldet ? Vor der Abfahrt ist der Aufzugwärter zu verständigen.
- Haben Sie die FuÜLSt, Ruf-Nr. 8006-411, verständigt und eine Wetterprognose für die Dauer Ihres Aufenthaltes eingeholt ?
- Sind Sie vorschriftsmäßig ausgerüstet (mit Schutzhelm, Handschuhen, Schutzanzug, Sicherheitsschuhen, Sicherheitsgurt)?
- Sind Sie mit Notproviant ausgestattet ?
- Hinweis: Eine tragbare Toilette kann benutzt werden. Sie befindet sich in Raum 101.
- Zuwiderhandlungen gegen die Punkte 1-5 werden als unerlaubte Handlung verfolgt.
Berlin, den 26.07.79
Fernmeldeamt I Berlin
Beschreibung:
Die Zugangsregelung zum Richtfunkmast in der ersten Fassung.
Datum:
26.07.1979
Herausgeber:
Fernmeldeamt I Berlin (Deutsche Bundespost)