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Hinweise zur Beachtung für das Betreten des 344m-Mastes und die Benutzung der Aufzuganlage

  1. Haben Sie einen dienstlichen Auftrag für Arbeiten im Antennenträger und für Arbeiten in der Betriebskanzel bzw. ist Ihr Besuch von AbtL 5D oder der Amtsleitung (Ruf-Nr. 218-610) genehmigt ?
  2. Sind Sie nach den Bestätigungen Ihres Arbeitgebers "turmtauglich", d.h., besitzen Sie ein entspr. Gesundheitszeugnis ?
  3. Haben Sie die Fahrt mit dem Aufzug dem auf dem Gelände befindlichen Aufzugswärter angemeldet ? Vor der Abfahrt ist der Aufzugwärter zu verständigen.
  4. Haben Sie die FuÜLSt, Ruf-Nr. 8006-411, verständigt und eine Wetterprognose für die Dauer Ihres Aufenthaltes eingeholt ?
  5. Sind Sie vorschriftsmäßig ausgerüstet (mit Schutzhelm, Handschuhen, Schutzanzug, Sicherheitsschuhen, Sicherheitsgurt)?
  6. Sind Sie mit Notproviant ausgestattet ?
  7. Hinweis: Eine tragbare Toilette kann benutzt werden. Sie befindet sich in Raum 101.
  8. Zuwiderhandlungen gegen die Punkte 1-5 werden als unerlaubte Handlung verfolgt.


Berlin, den 26.07.79
Fernmeldeamt I Berlin
Beschreibung:
Die Zugangsregelung zum Richtfunkmast in der ersten Fassung.
Datum:
26.07.1979
Herausgeber:
Fernmeldeamt I Berlin (Deutsche Bundespost)